DieTätigkeitdesVereinskannunterstütztwerdendurchMitgliedschaftoder Spenden.SowohlMitgliedsbeiträgealsauchSpendensindsteuerlichabsetzbar. SpendenohnespezielleBestimmungkommenderallgemeinenTätigkeitdes Vereinszugute,insbesondereseinerÖffentlichkeitsarbeit.Spenden,die bestimmtenProjektenbzw.ForschungsfelderndesVereinsgewidmetsind, werden(abzüglicheinerkostendeckendenVerwaltungspauschale)ausschließlich fürdieseBestimmungverwendet.DieForschungsberichtegebenjeweils Auskunft über die Verwendung von Spendengeldern.Auszug aus der Satzung (§3):OrdentlichesMitgliedwerdenkannjedegeschäftsfähigenatürlichePersonundjedejuristischePerson, unabhängigvomWohn-,Arbeits-oderStandort,wennsiegewilltundausreichendqualifiziertist,den Vereinszweck zu fördern. Ordentliche Mitglieder besitzen einfaches Stimmrecht.FördermitgliederkönnennatürlicheoderjuristischePersonen,Personengesellschaften,FirmensowieVereine undGesellschaftenohneRechtsfähigkeit(Vereinigungen)werden,diedieArbeitendesVereinsfördernwollen. Fördermitglieder besitzen kein Stimmrecht.DieMitgliedschaftistschriftlichunterAnerkennungderVereinssatzungzubeantragen.ÜberdieAufnahme entscheiden der Vorstand oder die Mitgliederversammlung.